Urheberrechte
Es gelten die folgenden rechtlichen Bestimmungen:
1) Für die Urheberrechte an den Texten gelten die Regeln des Creative Commons mit folgenden Einschränkungen:
- die Texte können frei verwendet werden, sofern die Quelle angegeben wird
- die veränderten Texte müssen dem Publikum zu den gleichen Bedingungen angeboten werden (siehe
www.creativecommons.org
)
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie nebst Ihrem Schullogo auf Ihrer Charta die Logos der Fachstelle fri-tic sowie des Kantons Thurgau hinuzufügen. Dies im Sinne vorgelebter Urheberrechte.
2) Die Bilder (Cartoons) dürfen zur Illustration der eigenen Charta und für die Arbeit im Unterricht verwendet werden. Andere Nutzungen sind untersagt.